2. May 2016

GTC

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General Terms and Conditions

The legal information disclosed below is exclusively available in German language as the area of applicability and jurisdiction is limited to Germany.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie
gelten ab dem 01.01.2001.

1. Berechnungsgrundlage
Übersetzungs- und Dolmetscheraufträge werden nach Umfang und
Schwierigkeitsgrad bzw. nach Dauer und Komplexität berechnet. Bei
der Abrechnung nach Wörtern wird der Umfang in der Regel auf der
Grundlage des ausgangssprachlichen Textes ermittelt.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-
Preis. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades und die Festlegung
etwaiger Zuschläge bleibt Translate-ME vorbehalten.
Für die Erledigung von Eilaufträgen kann, nach vorheriger
Absprache, ein Zuschlag von 25 % bis 100 % in Rechnung gestellt
werden.
Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige artverwandte
Dienstleistungen (Schreib-, Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u.
Ä.) auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung
anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz.
Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, so
erfolgt die Berechnung auf der Basis der Normseite nach DIN (25
Schriftzeilen à 50 Zeichen). Normseiten ab 15 Zeilen gelten als
ganze Seite.
Fahrtzeiten (z. B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung,
Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz
in Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg
bzw. bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des jeweils
gesetzlich gültigen Satzes pro gefahrenem Kilometer. Für
Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der
Auslagen in Rechnung gestellt.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen
sich in Euro, wenn keine andere Valuta vereinbart ist. Alle in
Angeboten genannten Preise sind Netto-Preise. Zahlungsziele,
Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei
denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.

2. Mindestgebühr
Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale entsprechend gültiger
Preise erhoben.

3. Zahlung
Honorarrechnungen für Übersetzungsaufträge sind, wenn nichts
anderes vereinbart wurde, sofort und rein netto zur Zahlung fällig.
Gemäß dem neuen EU- und dem deutschen Zivilrecht fallen ab dem
31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen
an. Gesetzliche Grundlage hierfür sind § 284 Abs. 3 und § 288 Abs.
1 BGB.
Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung
für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden
Teillieferung. Bei umfangreichen Aufträgen mit langen Lieferfristen
ist Translate-ME berechtigt, zur Deckung der Kosten eine
angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen.
Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der
vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht
werden (Zug-um-Zug-Leistung). Gerät der Auftraggeber mit den
Zahlungen in Verzug, so ist Translate-ME berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der
Honorarrechnung Eigentum von Translate-ME.
5. Urheberrecht
Translate-ME behält sich die Urheberrechte an der jeweiligen
Übersetzung vor.
6. Liefertermin und Lieferung
Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall
verbindlich zugesagt. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der
fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter
Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige
Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte
angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin wegen höherer
Gewalt oder aus anderen Gründen, die von Translate-ME nicht zu
vertreten sind (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung,
plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen,
behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher
Kommunikationsmittel etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern
eintreten, nicht eingehalten werden, ist Translate-ME berechtigt,
entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine
angemessene Nachfrist zu verlangen. Sollte diese Behinderung
andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch
ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Weiter
gehende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind für
solche Fälle ausgeschlossen.
7. Ausführung
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen
angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen
Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die
allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein
verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach
Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht
vorgenommen. Für den Fall, dass Translate-ME aufgrund einer
geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines
bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch
genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, Translate-ME in
vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im
Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten
Glossare bleiben Eigentum von Translate-ME.
Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige
oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte
verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder
ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der Translate-
ME überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl,
Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
Translate-ME behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen
die Übersetzung von Texten abzulehnen.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Translate-ME bei Auftragserteilung über
besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträgern,
Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten.
Der Auftraggeber hat Translate-ME die zur Ausführung des Auftrags
notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne
Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen
etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der
Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der
Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche
Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Bei
Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der
Auftraggeber Translate-ME ein Original und eine Kopie als
Übersetzungsvorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung
des Werkes bei Translate-ME verbleiben, sowie nach Fertigstellung
mindestens zwei kostenfreie Belegexemplare, sofern nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Unterlässt der Auftraggeber die
ihm obliegende Mitarbeit, so ist Translate-ME nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die
unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des
ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann,
wenn Translate-ME vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten
seitens des Auftraggebers ergeben, können Translate-ME nicht
angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung
die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.

9. Geheimhaltung, Datenschutz
Translate-ME verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte und
sämtliche Tatsachen, die ihm durch seine Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Es ist
jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich
zu machen.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen
nach Abschluss des Auftrages bei Translate-ME und werden
einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit
und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre
aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die
Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze gelöscht.

10. Versand
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen
Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als
unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail. Die
Gefahr der Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit
Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das
Postamt bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an
den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und
Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann
der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche
für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der
vereinbarten Lieferfrist geltend machen.

11. Reklamationen & Mängelbeseitigung
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen
Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, wird
diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß
und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information ausgeführt.
Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen
Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die
allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein
verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf
schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder
auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie
zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von
Translate-ME. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte
Dolmetscherleistungen.
Reklamationen sind Translate-ME vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen.
Reklamiert der Auftraggeber einen in der Sprachdienstleistung
objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist Translate-ME
berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern oder zu
wandeln. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat der Auftraggeber
eine angemessene Frist einzuräumen. Weiter gehende Ansprüche,
einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, sind
ausgeschlossen. Darüber hinaus sind sämtliche Mängelrügen
ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von
sieben Tagen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung
der Leistung bei Translate-ME eingegangen ist. Der Auftraggeber
verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen
eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen könnten.

12. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
Translate-ME haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar
maximal in Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
ein. Eine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen kann
nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber der
Firma Translate-ME
– die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt
hat und
– die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat
und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen
Zeitraums bestand. Sollten die o. g. Punkte nicht erfüllt worden sein,
sind Garantie- bzw. Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen
Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch
Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden. Der
Auftraggeber versichert, dass gegen ihn kein Insolvenzverfahren
läuft und er keine Privatinsolvenz angemeldet hat.

13. Ausführungen durch Dritte
Translate-ME darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es
dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen.
Dabei haftet es nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht
bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei
dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt,
der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist.
Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Übersetzer
eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung von Translate-ME
erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur
zwischen dem Auftraggeber und Translate-ME.

14. Amtliche Beglaubigungen
Sofern keine gegenteilige Anweisung des Auftragsgebers erfolgt ist,
werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie
von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese
Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die
richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich
ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt
auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in
Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
Überbeglaubigungen werden separat in Rechnung gestellt.

15. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne
gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis
zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem
Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.
Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetsch- und/oder Übersetzer
berechnen wir bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten
Termin 50 % und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten
Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren
Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen,
da wir mit unseren Übersetzern/Dolmetschern gleichlautende
Verträge abgeschlossen haben.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

17. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es
gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt
nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte
für eine Partei darstellen würde.

18. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber
schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe
schriftlich widerspricht.